Wohneigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung)
Hierunter versteht man die Verwaltung von Wohneigentumsanlagen, bei denen die einzelnen Wohneinheiten i.d.R. verschiedenen Eigentümern gehören. Streng genommen handelt es sich dabei um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Der Umfang dieser Verwaltung ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der notariellen Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und dem Verwaltervertrag. In der Regel gehören hierzu folgende Verwaltungstätigkeiten:
Durchführung von Eigentümerversammlungen
mit Rechnungslegung, Beschlussfassungen, Berichterstattungen etc.
Erstellung von Hausgeldabrechnungen
Abrechnung über umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten und Rücklagen
Kontenführung
- Hausgeldkonten
- Rücklagenkonten
- Vermögenskonten
- Mietkonten für die Mieter der gesamten WEG (nicht für die Mieter einzelner Eigentümer)
Ausarbeitung eines Wirtschaftsplans
Ausarbeitung von Instandhaltungsplänen
Einholung von Bonitätsauskünften
über Ihre zukünftigen Mieter mit Überprüfung persönlicher Angaben, deren aktuellen Wohnsituation, Einsichtnahme in Schuldnerverzeichnisse o.Ä.
Rechtliche Vertretung
- der Eigentümergemeinschaft gegenüber Ämtern, Behörden und Gerichten
- der Eigentümergemeinschaft gegenüber fremden Dritten (z.B. Nachbarn etc.)
- der Eigentümergemeinschaft gegenüber einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft
Zustimmungserklärungen
Dokumentensammlung
über die Dokumente des Gebäudes (Baupläne, Versicherungsunterlagen etc.) und über in Eigentümerversammlungen gefasste Beschlüsse.
Sonstige Hausverwalteraufgaben
Das Beste,
was Sie
für Ihre
Immobilie
tun können!