Hierunter verstehen wir die Verwaltung von Gebäuden, in denen sich sowohlWohnungenals auchGewerbeflächen (z.B. Büros, Ladenlokale etc. ) befinden. Wir verwalten auch gewerbliche Einheiten, über die Mietverträge mit Umsatzsteuerausweis abgeschlossen wurden.
So können wir z.B. als WEG-Verwalter auch die Aufgaben eines Mietverwalters übernehmen und die Aufgaben eines einzelnen Vermieters der WEG gegenüber seinem Mieter (Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter, Wohnungsübergaben-/abnahmen, Ansprechpartner für den Mieter etc.) übernehmen.
Der Eigentümer, der gleichzeitig Vermieter und damit Kapitalanleger ist, bekommt in diesem Falle alles aus einer Hand.