Mischverwaltung

Hierunter verstehen wir die Verwaltung von Gebäuden, in denen sich sowohl Wohnungen als auch Gewerbeflächen (z.B. Büros, Ladenlokale etc. ) befinden. Wir verwalten auch gewerbliche Einheiten, über die Mietverträge mit Umsatzsteuerausweis abgeschlossen wurden.

Für derart gemischt genutzte Gebäude bieten wir sowohl die Mietverwaltung als auch die WEG-Verwaltung an.

Komplettverwaltung

Hierunter verstehen wir die Kombination aus WEG-Verwaltung und Mietverwaltung.

So können wir z.B. als WEG-Verwalter auch die Aufgaben eines Mietverwalters übernehmen und die Aufgaben eines einzelnen Vermieters der WEG gegenüber seinem Mieter (Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter, Wohnungsübergaben-/abnahmen, Ansprechpartner für den Mieter etc.) übernehmen.

Der Eigentümer, der gleichzeitig Vermieter und damit Kapitalanleger ist, bekommt in diesem Falle alles aus einer Hand.

 

I.B.S. Immobilien 

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Osterhase