Wohnungsabnahme der Mieträume
von den bisherigen Mietern bei Beendigung eines Mietverhältnisses durch Begehung, Zustandsprüfung, Überprüfung von Nachbesserungen, Schlüsselentgegennahme, Dokumentation und Protokollierung
Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern
Wir sind der Ansprechpartner für Ihre Mieter - schriftlich und mündlich!
Einholung von Bonitätsauskünften
über Ihre zukünftigen Mieter mit Überprüfung persönlicher Angaben, deren aktuellen Wohnsituation, Einsichtnahme in Schuldnerverzeichnisse o.Ä.
Wohnungsübergaben
der Mieträume an den neuen Mieter mit Dokumentation, Zustandsprotokoll und der gesetzlich vorgeschriebenen Wohnungsgeberbestätigung
Einholung des Energieausweises
Falls noch kein Energieausweis vorliegt, kümmern wir uns um dessen Ausstellung.
Führung von Mietkonten
mit Überwachung der Zahlungseingänge, Übernahme des Mahnwesens und des Mietinkassos bis hin zur gerichtlichen Beitreibung von Forderungen in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt.
Führung von Mietkautionskonten
Kündigung von Mietverhältnissen
Wir übernehmen die Formalitäten für ordentliche, außerordentliche und fristlose Kündigungen und schaffen so die Voraussetzungen für außergerichtliche und gerichtliche Räumungen (ggf. in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt zur Wahrung formaljuristischer Erfordernisse)
Auch wenn Sie als Vermieter “nur” eine einzige Immobilie vermieten, gehen Sie damit schon weitreichende Rechtsbeziehungen ein, die es zu beachten gilt. Unsere Erfahrung hilft Ihnen, dass das Mietverhältnis vor, während und nach der Mietdauer Ihren Erwartungen entsprechen soll.
Das Beste,
was Sie
für Ihre
Immobilie
tun können!