Die Vermietung von Immobilien
Auch hier gilt: “Die erfolgreiche Vermietung einer Immobilie ist nicht umsonst!”
- Im günstigsten Fall zahlen Sie dem Makler eine vorher vereinbarte Provision
und zwar erst dann, wenn der Makler einen erfolgreichen Vermietungsabschluss per Mietvertrag herbeigeführt hat!
- Im weniger günstigen Fall geben Sie zuerst noch viel Geld aus für oft verfehlte Werbekampagnen, Zeitungsanzeigen,
Massenbesichtigungen etc. um irgendwann feststellen zu müssen, dass ohne Makler nicht die richtigen Interessenten kommen.
- Im ungünstigsten Fall zahlen Sie “Lehrgeld” in dem Sie Ihre Immobilie an den völlig falschen Mieter vermieten, der Ihnen nur Ärger macht, nur schleppend oder gar nicht zahlt und Ihre Wohnung in ein Chaos verwandelt - und das alles nur, weil Sie auf die Professionalität eines Maklers verzichtet haben.
I.B.S. Immobilien Bernd Schmidt kann Ihre Immobilie nicht nur deutlich besser vermieten,
als dies bei einer Privatvermietung möglich wäre,
I.B.S. Immobilien Bernd Schmidt kann Ihre Immobilie auch professioneller und mit mehr Vorteilen anbieten,
als viele unserer Mitbewerber.
Warum ist das so?
I.B.S. Immobilien Bernd Schmidt...
- ...ist der einzigste mit einer Lizenz der Vermieterschutzkartei ausgestattete Makler in der Region Göppingen! (Weitere Infos)
- ...prüft, ob es Möglichkeiten gibt, eine höhere als die angestrebte Miete zu realisieren!
- ...kennt sich durch seine Tätigkeit als Mietverwalter auch im Mietrecht aus 1)
- ...weiß, wie man Mietnomaden und Mietmessis erkennt
- ...prüft die Mietinteressenten mittels mehrstufigem Bonitätscheck
- ...arbeitet mit Auskunfteien zusammen, um die Verlässlichkeit eines Mieters vorab zu prüfen
- ...ist durchgehend seit 1989 am Markt präsent und damit einer der erfahrensten Immobilienmakler im Landkreis!
- ...arbeitet mit modernsten Vertriebstechniken!
- ...führt mit den potentiellen Mietkandidaten aufschlussreiche persönliche Gespräche
- ...kann mit reichlich Fachwissen den Fragen der Interessenten stichhaltige Antworten liefern!
- ...leistet von Anfang an einen kostenintensiven Einsatz im Bemühen, den besten Mietpreis für Sie zu erzielen!
Der Inhaber von I.B.S. Immobilien, Herr Bernd Schmidt, hat ein betriebswirtschaftliches Universitätsstudium mit Diplom absolviert und an zahlreichen Seminaren zum Thema Immobilien erfolgreich teilgenommen. Ständige Mitarbeiterschulung und Weiterbildung sind bei uns selbstverständlich! Dies ist mit ein Grund dafür, warum wir schon seit 1989 so erfolgreich sind!
10 Gründe, warum Sie mit uns zusammenarbeiten sollten: *)
- Vermieten zum bestmöglichen Mietpreis!
- Vorauswahl der geeigneten Mietkandidaten!
- Keinerlei Besichtigungsstress! Wir übernehmen die gesamte Koordination und Gesprächsführung mit den Mietinteressenten!
- Wir prüfen für Sie die Bonität des Mieters!
- Wir verfügen über umfangreiches Formularwesen (Mietvertrag, Selbstauskunft, Übergabeprotokolle, Bescheinigungen, Hausordnungen, Spezialverträge u.s.w.)
- Mietvertragsvorbereitung und -begleitung 1)
- Übernahme von Formalitäten (z.B. Wohnungsgeberbestätigung)
- Übergabe der Mieträume mit Anfertigung eins Protokolls, Fotodokumentation des Zustands, Zählerfeststellung, Schlüsselübergabe
- Evtl. Behördengänge und -abläufe
- Wir erinnern sowohl Sie als Vermieter als auch den Mieter an alle Formalitäten, die nach der Vermietung noch zu beachten sind!
Falls Ihnen diese Vorteile noch nicht genügen, vielleicht überzeugen Sie diese speziellen Leistungen,
die Ihnen I.B.S. Immobilen Bernd Schmidt zusätzlich anbieten kann: *)
Wohnrauminspektion: Überwachung des vertragsgemäßen Gebrauchs 2)
Innerhalb eines Jahres seit Mietbeginn wird die Mietwohnung durch uns erneut besichtigt um festzustellen, ob der Gebrauch der Mietsache auch vertragskonform ist. 1)
- Liegt eine Überbelegung vor? Wohnen andere Bewohner in der Wohnung als im Mietvertrag angegeben?
- Werden die Räume bestimmungsgemäß genutzt oder liegen unzulässige Nutzungen vor?
- Werden Haustiere gehalten, deren Haltung im Mietvertrag ausgeschlossen ist?
- Besteht die Gefahr von Schimmel? Wird ausreichend gelüftet?
- Wurden die technischen Anlagen ordnungsgemäß gewartet?
- Werden in Garagen Brandschutzvorschriften erfüllt?
- Liegen Missstände vor?
- u.s.w.
Die 1. Wohnrauminspektion ist in der Vermieterprovision bereits ohne Zusatzkosten mit enthalten!
Kostenlose Wiedervermietung innerhalb eines Jahres 3)
Kündigt ein von uns vermittelter Mieter den Mietvertrag innerhalb des 1. Jahres, suchen wir Ihnen einen neuen Mieter ohne dass für diese erneute Vermittlung wieder eine Provision fällig würde.3)
Kostenlose Hilfe, wenn es zwischen Vermieter und Mieter mal Missverständnisse gibt 1)
Auch wenn wir Ihren Traummieter gefunden haben, kann es immer mal zu Missverständnissen oder Kommunikationsschwierigkeiten zwischen Vermieter und Mieter kommen. Oft sind es Kleinigkeiten, an denen man sich stört. Wir lassen Sie dann nicht allein. Wir bieten an, mit den Beteiligten ein klärendes Gespräch zu führen um Missverständnisse auszuräumen und das Mietverhältnis wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Fragen Sie uns!
Kostenlose Überprüfung der 1. Nebenkostenabrechnung seit Mietbeginn 1)
Nicht jeder Vermieter ist ein “alter Hase” im Vermietungsgeschäft. Vor allem Erstvermieter fragen sich deshalb, was man als Vermieter bei der Abrechnung von Nebenkosten mit dem Mieter beachten muss. Welche Kosten dürfen als Betriebskosten überhaupt umgelegt werden und welche nicht? Welche Formerfordernisse muss die Abrechnung erfüllen? Wie muss eine Abrechnung aussehen? Was muss Sie beinhalten? Wann muss ich mit dem Mieter abrechnen? Gibt es Fristen, die zu beachten sind? Fragen Sie uns!
Optimierung Ihres Mietverhältnisses 4)
- Für jede Immobilie gibt es Versicherungen. Welche sind in Ihrem speziellen Fall sinnvoll? Gibt es günstigere Alternativen? Gibt es irgendwo bessere Leistungen?
- Wollen Sie sich gegen Mietausfälle (z.B. bei plötzlicher Arbeitslosigkeit des Mieters) absichern?
- Wollen Sie sich mit einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung absichern?
- Haben Sie Wartungsverträge abgeschlossen? Sind diese überhaupt notwendig? Sind diese noch aktuell? Gibt es günstigere Alternativen? Wo ist Handlungsbedarf?
Viele Immobilienbesitzer lassen o.g. Fragen schleifen. Einmal abgeschlossen, kümmert man sich kaum noch darum. Man findet einfach nicht genügend Zeit dafür, hält es für überflüssig oder glaubt, dass alles schon zum Besten sein wird. Wer so handelt, handelt unverantwortlich und verschenkt zudem oft bares Geld. Durch unsere Partnerschaft mit der Vermieterschutzkartei können wir Ihnen attraktive Vorschläge unterbreiten.
Wenn Sie wissen wollen, welchen Nutzen wir Ihnen durch unsere Leistung noch alles bieten können, dann rufen Sie uns an!
Telefon 0 71 61 - 6 19 800
Ihr Ansprechpartner ist Herr Dipl.-Kfm. Bernd Schmidt. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Wenn Sie eine Immobilie vermieten möchten, dann senden Sie uns einfach unverbindlich einige Angaben darüber zu. Vielleicht haben wir ja schon den geeigneten Mieter für Ihre Immobilie. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hier können Sie angeben, welche Art Immobilie Sie anbieten!
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1) Ohne Rechtsberatung. Diese ist ausschließlich Sache rechtsberatender Berufe.
- 2) Die Wohnrauminspektion kann nur erfolgen, sofern der Mieter der Begehung zustimmt. Insoweit kann diese Dienstleistung nicht garantiert werden.
- 3) Dies gilt nicht bei Zeitmietverträgen oder vorübergehenden Mietverträgen mit einer Mietdauer bis zu einem Jahr.
- 4) Ohne Versicherungsvermittlung! Wir holen lediglich Angebote ein. Für die entsprechenden Abschlüsse und Formalitäten sind die Versicherungsvermittler zuständig.
- *) Alle die o.g. Dienstleistungen gelten lediglich im Rahmen eines erteilten Vermietungsauftrags und bei erfolgreicher Vermittlung durch I.B.S. Immobilien. Nach Bezahlung der vereinbarten Maklercourtage durch den Vermieter kann dieser die o.g. Dienstleistungen innerhalb eines Jahres ab Mietvertragsbeginn kostenlos in Anspruch nehmen. Wünscht der Vermieter eine über das 1. Jahr hinausgehende Betreuung, kann diese im Rahmen einer separaten kostenpflichtigen Mietverwaltung jederzeit vereinbart werden. Fragen Sie nach unseren Konditionen. Kommt kein Mietvertrag durch Nachweis- und oder Vermittlung von I.B.S. Immobilien zustande, kann der Vermieter die o.g. Dienstleistungen im Rahmen einer separaten kostenpflichtigen Mietverwaltung jederzeit mit uns vereinbaren. Fragen Sie nach unseren Konditionen.

Das Beste,
was Sie
für Ihre
Immobilie
tun können!